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Oberlandesgericht Karlsruhe: Berufungsverhandlung über die Kündigung des Pachtverhältnisses Klosterhof Neuburg bei Heidelberg am 16.11.2016, Az. 15 U 36/16 Lw

Datum: 11.11.2016

Kurzbeschreibung: 

Der klagende Verein der Benediktiner der Abtei Neuburg hatte im Jahr 2007 zur Abtei gehörende Flächen zum landwirtschaftlichen und gastronomischen Betrieb an den Beklagten verpachtet. In dem von den Parteien geschlossenen Pachtvertrag war eine Pachtzeit bis Ende 2027 vereinbart.

Der Eigentümer wirft dem Beklagten verschiedene Vertragsverletzungen vor und hat das Pachtverhältnis außerordentlich gekündigt. Hilfsweise wurde die Kündigung zum 31.12.2016 ausgesprochen.

Das Amtsgericht Heidelberg hatte zwar nicht die außerordentlichen Kündigungen, wohl aber die für Ende 2016 ausgesprochene Kündigung für durchgreifend erachtet. In dem von den Parteien geschlossenen Pachtvertrag sei unter anderem nicht hinreichend deutlich beschrieben, welche Flächen und Gebäude verpachtet sein sollten. Der Vertrag sei daher formell unwirksam und eine Kündigung vor Ende 2027 möglich.

Hiergegen wendet sich die Berufung des Pächters.

Über die Berufung verhandelt der unter anderem für Landwirtschaftssachen zuständige 15. Zivilsenat am

 Mittwoch, dem 16.11.2016 14 Uhr 30
Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, Saal II, 2. OG

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